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   LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2008 - L 16 (18) R 43/05   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2008 - L 16 (18) R 43/05 (https://dejure.org/2008,20505)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08.07.2008 - L 16 (18) R 43/05 (https://dejure.org/2008,20505)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 08. Juli 2008 - L 16 (18) R 43/05 (https://dejure.org/2008,20505)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung der Verwirkung einer Nachforderung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und Pflegeversicherung; Versicherungsfreiheit von Arbeitern und Angestellten mit einem regelmäßigen Jahresarbeitentgelt i.H.v. über 75 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R

    Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2008 - L 16 (18) R 43/05
    Das Rechtsinstitut der Verwirkung ist als Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben (§ 242 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)) auch für das Sozialversicherungsrecht und insbesondere für die Nachforderung von Beiträgen zur Sozialversicherung anerkannt (BSG Sozialrecht (SozR) 2200 § 1399 Nr. 11 mwN; BSG SozR 4-2400 § 22 Nr. 2).

    Sie bezwecken insbesondere nicht, den Arbeitgeber als Beitragsschuldner zu schützen oder ihm "Entlastung" zu erteilen (BSG SozR 2200 § 1399 Nr. 11, BSG SozR 4-2400 § 22 Nr. 2).

  • BVerfG, 24.05.2000 - 1 BvL 1/98

    Lohnersatzleistungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2008 - L 16 (18) R 43/05
    Der vom BVerfG in seiner Entscheidung vom 16.10.1962 geäußerten Rechtsansicht stehen auch nicht die Beschlüsse des BVerfG zu den sogenannten Einmalzahlungen (BVerfGE 92, 53; BVerfGE 102, 127) entgegen.
  • BVerfG, 11.01.1995 - 1 BvR 892/88

    Weihnachtsgeld als Lohnersatzleistung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2008 - L 16 (18) R 43/05
    Der vom BVerfG in seiner Entscheidung vom 16.10.1962 geäußerten Rechtsansicht stehen auch nicht die Beschlüsse des BVerfG zu den sogenannten Einmalzahlungen (BVerfGE 92, 53; BVerfGE 102, 127) entgegen.
  • BSG, 29.07.2003 - B 12 AL 1/02 R

    Bundesanstalt für Arbeit - Anspruch auf Erstattung zu Unrecht entrichteter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2008 - L 16 (18) R 43/05
    Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben jedoch das Recht, in Zweifelsfällen nach § 28h Abs. 2 S. 1 SGB IV rechtzeitig eine Entscheidung der Einzugsstelle durch Verwaltungsakt herbeizuführen, an den die Versicherungsträger gebunden sind (so BSG SozR 4-2400 § 27 Nr. 1).
  • BSG, 30.11.1978 - 12 RK 6/76

    Verwirkung eines Rechts - Besondere Umstände - Verwirkungsverhalten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2008 - L 16 (18) R 43/05
    Sie bezwecken insbesondere nicht, den Arbeitgeber als Beitragsschuldner zu schützen oder ihm "Entlastung" zu erteilen (BSG SozR 2200 § 1399 Nr. 11, BSG SozR 4-2400 § 22 Nr. 2).
  • BVerfG, 16.10.1962 - 2 BvL 27/60

    Verfassungsmäßigkeit des § 113 AVG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2008 - L 16 (18) R 43/05
    Zu dem sozialversicherungsrechtlichen Äquivalenzprinzip von Beiträgen und Leistungen hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bereits in seiner Entscheidung vom 10.10.1962 (Az.: 2 BvL 27/60, BVerfGE 14, 312) zu § 113 des Angestelltenversicherungsgesetzes (AVG) ausgeführt, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer in der Sozialversicherung Beiträge leisteten, um die Aufwendungen der Sozialversicherungsträger ganz oder teilweise zu decken.
  • BVerfG, 20.09.1999 - 1 BvR 1750/95

    Rentensteigernde Berücksichtigung der gem GAL § 4 Abs 1 S 4 bei Nichtabgabe des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2008 - L 16 (18) R 43/05
    Der abgabenrechtliche Grundsatz, dass zu Beiträgen nur herangezogen werden dürfe, wer von einem bestimmten öffentlichen Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erwarten habe, gelte für die Sozialversicherung gerade nicht (vgl. zu dem Ganzen auch BVerfG SozR 2200 § 381 Nr. 38; BVerfG SozR 3 - 5850 § 4 Nr. 1; BSG BSGE 22, 288).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2006 - L 16 R 1/06

    Sozialversicherungshaftung - Fehler des Steuerberaters entbindet Arbeitgeber

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2008 - L 16 (18) R 43/05
    Dies würde einer Manipulation versicherungsfreier bzw. versicherungspflichtiger KV-Verhältnisse "Tür und Tor öffnen" und im Ergebnis der Dispositionsfreiheit von Arbeitgeber und Arbeitnehmer überlassen (vgl. LSG NRW, Urt. vom 30.11.2006, Az.: L 16 R 1/06, www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • BSG, 09.03.1965 - 3 RK 49/61

    Beschäftigter Ruhestandsbeamter - Versicherungsbeiträge des Ruhestandsbeamten -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 08.07.2008 - L 16 (18) R 43/05
    Der abgabenrechtliche Grundsatz, dass zu Beiträgen nur herangezogen werden dürfe, wer von einem bestimmten öffentlichen Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil zu erwarten habe, gelte für die Sozialversicherung gerade nicht (vgl. zu dem Ganzen auch BVerfG SozR 2200 § 381 Nr. 38; BVerfG SozR 3 - 5850 § 4 Nr. 1; BSG BSGE 22, 288).
  • SG Hannover, 07.12.2009 - S 6 R 673/07
    Eine hinreichende Rechtfertigung für die Er-hebung von Sozialversicherungsbeiträgen liegt jedenfalls in einem Beschäftigungsver-hältnis auf Grund der darin liegenden spezifischen Solidaritäts- und Verantwortungsbe-ziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (LSG Nordrhein-Westfahlen, Urteil vom 08.07.2008, L 16 (18) R 43/05, Rn.32, recherchiert in IURIS unter Verweis auf BVerfG, Beschluss vom 08.04.1987).

    Insoweit folgt die Kammer nach eigener Überzeugung der Be-gründung der Entscheidungen des LSG Nordrhein- Westfahlen vom 08.07.2008 (a.a.O.), des LSG Thüringen vom 09.03.2006 (Beschluss, L 6 R 967/05 ER, recherchiert in IURIS) und SG Aachen vom 20.04.2007 (S 6 R 131/06).

  • SG Duisburg, 21.04.2016 - S 10 R 1224/15

    Nachforderung von Pflichtbeiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und

    In den Fällen, in denen der Arbeitgeber eine rechtzeitige Meldung eines - etwa irrtümlich als nicht versicherungspflichtig angesehenen - Arbeitnehmers unterlassen hat, stellt die nachträgliche Erhebung der Beiträge keinen Verstoß gegen Treu und Glauben dar (BSG vom 09.10.1984, 12 RK 46/82; BSG vom 13.12.1984, 11 RK 3/84; LSG NRW vom 08.07.2008, L 16 (18) R 43/05; Bayerisches LSG vom 26.07.2011, L 5 R 357/09).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.11.2010 - L 8 R 187/09

    Rentenversicherung

    Insofern setzt sich das die Sozialversicherung tragende Solidaritätsprinzip im Einzelfall auch gegen den Gedanken der Äquivalenz zwischen Beitrag und Leistung durch (vgl. im Einzelnen BVerfG, Entscheidung v. 16.10.1962, 2 BvL 27/60, BVerfGE 14, 312; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 8.7.2008, L 16 (18) R 43/05, juris m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 10.07.2013 - L 5 KR 3192/12
    Zur Begründung führte sie (im Hinblick auf die geltend gemachte Äquivalenzstörung) ergänzend aus, das LSG Nordrhein-Westfalen habe im Urteil vom 8.7.2008 (- L 16 (18) R 43/05 -) entschieden, dass die rückwirkende Feststellung von Versicherungs- und Beitragspflicht auch dann zulässig sei, wenn zugleich eine private Krankenversicherung bestanden habe und ein Leistungsanspruch gegen die Krankenkasse nicht gegeben gewesen sei.
  • LSG Baden-Württemberg, 13.04.2011 - L 5 R 1004/10
    Sie trägt vor, wie das LSG Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 8.7.2008 (- L 16 (18) R 43/05 -) dargelegt habe, seien die Prüfbehörden bei Arbeitgeberprüfungen nach § 28p SGB IV selbst in kleineren Betrieben zu einer vollständigen Überprüfung der versicherungsrechtlichen Verhältnisse aller Versicherten nicht verpflichtet.
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